Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sobald ein infiziertes Tier gefunden wird, muss großräumig abgesperrt werden. Dabei werden sämtliche Flächen, auch forst- oder landwirtschaftliche Flächen temporär „stillgelegt“. Dafür können die Eigentümer eine Entschädigung fordern.