Ist ein Wildzaun genehmigungspflichtig?

Kurz gefasst:

Wenn Sie eine landwirtschaftliche Wildhaltung angemeldet haben, ist der Bau eines Wildschutzzaunes in der Regel nicht genehmigungspflichtig. Wenn Sie die Haltung von Wild im privaten Rahmen betreiben, klären Sie im Vorfeld eine eventuelle Genehmigungspflicht mit Ihrem Bauamt.

Wildzaun für Damwild Zaunund Sikawild
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